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+++ Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Immobilie in einem sanierungsbedürftigen Zustand befindet und bereits Feuchtigkeitsschäden vorhanden sind +++
Diese in Massivbauweise errichtete Doppelhaushälfte aus dem Jahr 1930 bietet auf einem großzügigen Grundstück von ca. 817 m² viel Potenzial für Käufer mit handwerklichem Geschick, die eine umfassende Sanierung anstreben. Die Immobilie befindet sich in einem renovierungsbedürftigen Zustand.
Die Raumaufteilung gestaltet sich wie folgt:
Erdgeschoss: Flur/Diele | Schlafzimmer | Wohnzimmer | Küche | Badezimmer
Obergeschoss: Flur | Zimmer | Zimmer | Abstellraum
Die vorhandene Gasheizung stammt aus dem Jahr 1970 und ist im Zuge einer Sanierung zu ersetzen. Das weitläufige Grundstück bietet dabei ausreichend Spielraum für eine individuelle Außengestaltung.
Wer bereit ist, in die Sanierung zu investieren, erhält hier die Möglichkeit, eine klassische Doppelhaushälfte mit solider Bausubstanz nach eigenen Vorstellungen zu gestalten und langfristig aufzuwerten.
Objektnummer
2839
Objektart
Doppelhaushälfte
Ort
Norden
Baujahr
1930
Zustand
sanierungsbedürftig
Verfügbar ab
nach Vereinbarung
Zimmer
4
Schlafzimmer
3
Badezimmer
1
Grundstücksfläche
ca. 817 m²
Wohnfläche
ca. 83 m²
Kaufpreis
145.000 €
Außenprovision
3,57 % vom Kaufpreis inkl. MwSt.
Provisionshinweis
Die genannte Provision (inkl. der derzeit geltenden Mehrwertsteuer) ist verdient und fällig mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages.
Der Energiepass lag bei Exposéerstellung nicht vor, wird aber zur Besichtigung nachgereicht.
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+ Die Immobilie wird aus einer Betreuungssache verkauft, der Verkaufspreis wurde durch ein Gutachter festgesetzt und zählt als Minimalpreis
+ sanierungsbedürftiger Zustand
+ Garage
+ Schuppen
Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben der Verkäuferin bzw. des Verkäufers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Bindend ist ausschließlich der geschlossene Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer. Weiterhin kann keine Gewähr für die baurechtlichen Genehmigungen, für mögliche Baulasten und für sonstige Lasten und Beschränkungen übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten. Wir weisen auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen hin - durch weitere Inanspruchnahme unserer Leistungen erklären Sie die Kenntnis und Ihr Einverständnis.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die EDEN & WISKE Immobilien OHG nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
Wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Wünschen und Anforderungen an Ihr neues Zuhause. Sprechen Sie uns gerne unverbindlich zu einem ersten Kennenlern-Gespräch an.